Durch Entschließungen der Internationalen Rotkreuz-Konferenzen und die
Tätigkeit
des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) und der Liga der Rotkreuz-Gesellschaften
entwickelten sich im Laufe der Geschichte Verhaltensregeln die schließlich zur
Formulierung der Grundsätze des Roten Kreuzes führten. Diese
Grundsätze wurden von der
XX. Internationalen Rotkreuz-Konferenz 1965 in Wien beschlossen. Sie sind für alle
Rotkreuz-Gesellschaften verbindlich. Die Grundsätze lauten:
Menschlichkeit
Aus dem Wunsch heraus entstanden, die Verwundeten auf den Schlachtfeldern
unterschiedslos zu betreuen, bemüht sich das Rote Kreuz auf internationaler
und nationaler Ebene, menschliches Leiden unter allen Umständen zu verhüten
und zu lindern. Es ist bestrebt, Leben und Gesundheit zu schützen sowie Ehrfurcht vor
dem Menschen hochzuhalten. Es fördert gegenseitiges Verständnis, Freundschaft,
Zusammenarbeit und einen dauerhaften Frieden unter allen Völkern.
Unparteilichkeit
Es macht keinerlei Unterschied zwischen Staatsangehörigkeit, Rasse,
Religion, sozialer Stellung und politischer Zugehörigkeit. Es ist einzig
bemüht,
den Menschen nach dem Maß ihrer Not zu helfen und bei der Hilfe den dringendsten
Fällen den Vorzug zu geben.
Neutralität
Um sich das allgemeine Vertrauen zu erhalten, enthält sich das Rote Kreuz
zu allen Zeiten der Teilnahme an Feindseligkeiten wie auch an politischen, rassischen,
religiösen und weltanschaulichen Auseinandersetzungen.
Unabhängigkeit
Das Rote Kreuz ist unabhängig. Obwohl die Nationalen Rotkreuz-Gesellschaften
den Behörden bei ihrer humanitären Tätigkeit zur Seite stehen und den jeweiligen
Landesgesetzen unterstellt sind, sollen sie dennoch eine
Eigenständigkeit bewahren,
die ihnen gestattet, jederzeit nach den Grundsätzen des Roten Kreuz zu handeln.
Freiwilligkeit
Das Rote Kreuz ist eine Einrichtung der freiwilligen und
uneigennützigen Hilfe.
Einheit
Es kann in einem Land nur eine Rotkreuz-Gesellschaft geben. Sie soll allen
offen stehen
und ihre humanitäre Tätigkeit über das gesamte Gebiet erstrecken.
Universalität
Das Rote Kreuz ist eine weltumfassende Institution, in der alle Gesellschaften
gleiche Rechte haben und verpflichtet sind, einander zu helfen.
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